PERSÖNLICHE INSOLVENZ

In Spanien wurde 2015 das „Gesetz der zweiten Chance“ durch das Dekret Real Decreto-Ley 1/2015 in die spanische Rechtsordnung eingeführt. Ziel dieses Gesetzes ist, die Schulden von Privatpersonen umzustrukturieren bzw. einen Teil der Schulden zu erlassen, wenn sie somit den Gläubigern Zahlung leisten können. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit gegeben, nochmal „neu anzufangen“.

Das Zweite-Chance-Gesetz bringt den Vorteil mit sich, dass eine Teilzahlung an die Gläubiger stattfindet, in Situationen, bei denen sonst überhaupt keine Zahlung erfolgen würde. Gleichzeitig stellt es eine Lösung für die Schuldenspirale und den finanziellen Ruin des Schuldners dar, der ihn sonst sein Leben lang verfolgen würde, da die Zinsen der Kredite unaufhaltsam steigen. Somit erhalten die Mandanten die Möglichkeit, mit den Gläubigern eine Übereinkunft zu treffen und dank der Umstrukturierung der Schulden können sie eine Teilzahlung bzw. spätere Zahlung der Kredite leisten. Diese Alternative ist für die Gläubiger immerhin besser als überhaupt keine Zahlung.

Laut der spanischen Gesetzgebung gilt die unbeschränkte Vermögenshaftung, d.h., wenn jemand eine Verbindlichkeit übernimmt, haftet er für seine Schulden mit seinem gesamten aktuellen und zukünftigen Vermögen. Es gibt jedoch bestimmte unpfändbare Sachen wie beispielsweise die Rente (bis zu einem bestimmten Betrag) sowie Sachen, die für die Arbeit verwendet werden.

Die Kanzlei bietet Beratung im Bereich der persönlichen Insolvenz und handelt mit den Gläubigern die bestmögliche Vereinbarung aus, um die Schulden umzustrukturieren und somit eine zweite Chance zu bekommen.

ABÄNDERUNG VON VERTRÄGEN MIT  CLAUSULA REBUS SIC STANTIBUS

Die spanische Gesetzgebung erlaubt die provisorische bzw. endgültige Abänderung von Verträgen, wenn aufgrund eines nicht vorhersehbaren und nicht von den Vertragsparteien verschuldeten Risikos die Gleichwertigkeit der zu erbringenden Leistungen gestört wurde. Ein eindeutiges Beispiel einer unvorhersehbaren Situation, aufgrund der sich die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Landes drastisch reduziert hat, ist die Covid-19-Pandemie. Tausende von Geschäftslokalen mussten ihre Türen schließen und haben keinerlei Einnahmen. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit eine Vertragsänderung vorzuschlagen, um eine neue Gleichwertigkeit der Leistungen zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang bietet unsere Kanzlei Beratung und Unterstützung für:

  • die Verhandlung, Prüfung und Abfassung der Vertragsbedingungen, die für unsere Mandanten vorteilhaft sind. Wir versuchen mit der anderen Vertragspartei eine außergerichtliche Übereinkunft zu treffen.
  • Scheitert eine gütliche Lösung wird der Gerichtsweg beschritten.

UMFASSENDE BERATUNG

Gesche Abogados bietet sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen Beratung an.
Wir sind spezialisiert auf Steuer- und Beschäftigungsberatung sowie auf Experten für Stadtplanung, Wirtschaftsprüfung und Buchhaltung.

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